Kostenlose Erstberatung nach Verkehrsunfall
Kostenlose Erstberatung nach einem Verkehrsunfall
Sie hatten als Pkw- oder Motorradfahrer, als Fahrradfahrer oder als Fußgänger einen Verkehrsunfall? Das bedeutet für Sie ggf. erhebliche Nachteile. Ihr Fahrzeug wurde beschädigt oder Sie wurden sogar verletzt. Zu allem Überfluss müssen Sie sich jetzt auch noch um die Schadensabwicklung kümmern und wissen weder an wen Sie sich wenden können noch welche Ansprüche Sie in welcher Höhe haben. Unsere Erfahrung zeigt: Viele Geschädigte hoffen zunächst auf eine vernünftige und schnelle Regulierung durch die Versicherung. Sie scheuen sich, gleich einen Anwalt zu kontaktieren. Erst nach Wochen oder sogar Monaten, in denen sich die Versicherung nicht gemeldet hat, die Regulierung verzögert oder zu geringe Beträge zahlt, wenden sich die Betroffenen entnervt an einen Rechtsanwalt.
Viele Versicherungen versuchen, Schäden möglichst mit den Geschädigten direkt ohne Rechtsanwalt zu regulieren. Die Praxis zeigt, viele Geschädigte, die sich nicht anwaltlich vertreten lassen, machen ihre Ansprüche nicht umfänglich geltend und verzichten so nicht selten auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro!
Stiftung Warentest rät: "Unfallgeschädigte sollten sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Die Kosten bekommen sie vom Versicherer ersetzt." Bericht von Stiftung Warentest anzeigen
In der Tat ist die Unfallregulierung für den Geschädigten durch einen Rechtsanwalt völlig kostenlos, wenn der Unfallgegner allein haftet.
Sie haben Ihr Fahrzeug schon in die Werkstatt gebracht und haben über die Werkstatt ggf. schon einen Gutachter beauftragt. Gut. Dennoch sollten Sie die Unfallregulierung nicht Ihrer Werkstatt überlassen. Rechtsanwälte reparieren ja auch keine Autos. Werkstätte beraten und vertreten den Geschädigten nicht unabhängig und vollständig. Falls Sie daher Ihr Fahrzeug schon in eine Werkstatt gebracht haben sollten ist dies kein Problem. Wir sagen Ihnen, welche Ansprüche Ihnen noch zustehen und machen diese zusätzlich für Sie geltend. Lassen Sie sich zumindest kurz kostenlos durch uns beraten, welche Ansprüche Ihnen noch zustehen.
Wir möchten, dass Sie schnell und umfassend erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Daher bieten wir allen Unfallgeschädigten eine kostenlose Erstberatung an. Im ersten kostenlosen Gespräch besprechen wir mit Ihnen gerne, welche Ansprüche Sie haben, wie Sie jetzt weiter vorgehen sollten und wie wir Ihnen helfen können.
Rufen Sie daher jetzt gerne an unter 05231/308140. Schreiben Sie uns eine E-Mail an pott@rpp.de oder nutzen Sie das unten stehende Formular. Wir werden uns dann unverzüglich bei Ihnen melden.
So erreichen Sie uns!
Dr. jur. André Pott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kanzlei:
RPP Rechtsanwälte Paust, Dr. Platena & Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold
www.rpp.de
Email-Adresse: pott@rpp.de
Tel: 05231/308140
Fax: 05231/3081414
P.S.:
Nutzen Sie den Service einer kompletten, schnellen und kompetenten Unfallregulierung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Rechtsprechung hat jedem Unfallgeschädigten dieses Recht zugebilligt. Sie haben besseres zu tun, als sich über die Versicherung zu ärgern und am Ende dafür auch noch weniger Geld zu bekommen! Die erste Anfrage kostet bei uns nichts! Die Fernsehsendung plusminus (ARD) hat es bei einer Reportage über Unfallabwicklungen der Versicherungen auf den Punkt gebracht: "Letztlich steht fest: Wer sich gegen die Streichungen der Versicherungen wehrt, bekommt meistens doch sein Geld. Wer sich billig abspeisen lässt, hat es offenbar nicht besser verdient und schaut in die Röhre."
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Dr. Pott betreute zudem das Verkehrsrechtforum.de. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht, und auf die Verkehrsunfallregulierung spezialisiert. Bundesweit vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott Mandanten bei Fragen des Führerscheinentzuges z.B. wegen Alkohol oder Drogen im Verkehr, Fahrverboten bei Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstößen, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und Unfallregulierung. Neben seiner Tätigkeit in Detmold, Bielefeld, Paderborn, Lage, Lemgo, Herford, Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Blomberg, Steinheim, wird Dr. Pott bundesweit beauftragt.