Verkehrsstrafrecht
Fahrverbot für Straftäter ausgeweitet!
Jetzt ist es amtlich! Der Gesetzgeber macht nunmehr den Weg frei, gegen alle Straftäter ein Fahrverbot zu verhängen! Während diese Sanktion bislang ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag verabschiedet. Das bedeutet, dass selbst gegen einen Dieb oder Sexualstraftäter neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe ein Fahrverbot verhängt werden kann. Es bleibt abzuwarten, wie oft und in welchen Fällen die Rechtsprechung von dieser Sanktionsmöglichkeit Gebrauch machen wird.
Trunkenheitsfahrt, Nötigung etc.
Straften im Verkehr (Verkehrsstraftaten)
Die Gebiete Verkehrsrecht und Strafrecht gehen gerade bei Trunkenheitsfahrten, Verkehrsunfällen mit Verletzten und Toten, Entziehungen der Fahrerlaubnis, Anordnungen von MPU etc. oftmals Hand in Hand. Da für die Mandanten gerade auch die Mobilität, insbesondere im Hinblick auf ihren Beruf, existenziell sein kann, ist die Betreuung durch einen Fachanwalt auf den Gebieten des Verkehrsrechts und des Strafrechts für einen möglichst günstigen Ausgang eines straf-, bußgeld- oder verkehrsrechtlichen Verfahrens elementar. Auch auf dem Gebiet des Verkehrs- und des Verkehrsstrafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. André Pott, zugleich Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, kompetent zur Seite.
Im Verkehrsstrafrecht muß der Strafverteidiger sowohl strafrechtliche als auch verkehrsrechtliche Besonderheiten sicher beherrschen und von Beginn an im Blick haben! Eine falsche Einlassung in der Strafverhandlung kann für den Mandanten zu gravierenden Nachteilen führen. Schon bei der Verteidigung im Strafverfahren muss der Strafverteidiger stets auch eventuelle verkehrsrechtliche Folgen , wie z.B eine MPU, einen Führerscheinentzug etc. im Blick haben. Nicht selten führen nämlich strafrechtlich ungeschickte Verteidigungen zu anschließenden Verwaltungsmaßnahmen z.B. die Anordnung einer MPU oder der Entzug des Führerscheines.
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Durch die Fachkompetenz in beiden Bereichen kann eine optimale Vertretung insbesondere auch bei Verkehrsstraftaten sichergestellt werden.
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Dr. Pott betreute zudem das Verkehrsrechtforum.de. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht, und auf die Verkehrsunfallregulierung spezialisiert. Neben seiner Tätigkeit in Detmold, Bielefeld, Paderborn, Lage, Lemgo, Herford, Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Blomberg, Steinheim, wird Dr. Pott bundesweit beauftragt.
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Dr. Pott betreute zudem das Verkehrsrechtforum.de. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht, und auf die Verkehrsunfallregulierung spezialisiert. Bundesweit vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott Mandanten bei Fragen des Führerscheinentzuges z.B. wegen Alkohol oder Drogen im Verkehr, Fahrverboten bei Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstößen, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und Unfallregulierung. Neben seiner Tätigkeit in Detmold, Bielefeld, Paderborn, Lage, Lemgo, Herford, Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Blomberg, Steinheim, wird Dr. Pott bundesweit beauftragt.