Unfallregulierung nach Verkehrsunfall
Rechtsanwalt für Unfallregulierung
Sie hatten als Pkw- oder Motorradfahrer, als Fahrradfahrer oder als Fußgänger einen Verkehrsunfall? Das bedeutet für Sie ggf. erhebliche Nachteile. Ihr Fahrzeug wurde beschädigt oder Sie wurden sogar verletzt. Zu allem Überfluss müssen Sie sich jetzt auch noch um die Schadensabwicklung kümmern und wissen weder an wen Sie sich wenden können noch welche Ansprüche Sie in welcher Höhe haben. Unsere Erfahrung zeigt: Viele Geschädigte hoffen zunächst auf eine vernünftige und schnelle Regulierung durch die Versicherung. Sie scheuen sich, gleich einen Anwalt zu kontaktieren. Erst nach Wochen oder sogar Monaten, in denen sich die Versicherung nicht gemeldet hat, die Regulierung verzögert oder zu geringe Beträge zahlt, wenden sich die Betroffenen entnervt an einen Rechtsanwalt.
Viele Versicherungen versuchen, Schäden möglichst mit den Geschädigten direkt ohne Rechtsanwalt zu regulieren. Die Praxis zeigt, viele Geschädigte, die sich nicht anwaltlich vertreten lassen, machen ihre Ansprüche nicht umfänglich geltend und verzichten so nicht selten auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro!
Stiftung Warentest rät: "Unfallgeschädigte sollten sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Die Kosten bekommen sie vom Versicherer ersetzt." Bericht von Stiftung Warentest anzeigen
In der Tat ist die Unfallregulierung für den Geschädigten durch einen Rechtsanwalt völlig kostenlos, wenn der Unfallgegner allein haftet.
Sie haben Ihr Fahrzeug schon in die Werkstatt gebracht und haben über die Werkstatt ggf. schon einen Gutachter beauftragt. Gut. Dennoch sollten Sie die Unfallregulierung nicht Ihrer Werkstatt überlassen. Rechtsanwälte reparieren ja auch keine Autos. Werkstätte beraten und vertreten den Geschädigten nicht unabhängig und vollständig. Falls Sie daher Ihr Fahrzeug schon in eine Werkstatt gebracht haben sollten ist dies kein Problem. Wir sagen Ihnen, welche Ansprüche Ihnen noch zustehen und machen diese zusätzlich für Sie geltend. Lassen Sie sich zumindest kurz kostenlos durch uns beraten, welche Ansprüche Ihnen noch zustehen.
Wir möchten, dass Sie schnell und umfassend erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Daher bieten wir allen Unfallgeschädigten eine kostenlose Erstberatung an. Im ersten kostenlosen Gespräch besprechen wir mit Ihnen gerne, welche Ansprüche Sie haben, wie Sie jetzt weiter vorgehen sollten und wie wir Ihnen helfen können.
Rufen Sie daher jetzt gerne an unter 05231/308140. Schreiben Sie uns eine E-Mail an pott@rpp.de oder nutzen Sie das unten stehende Formular. Wir werden uns dann unverzüglich bei Ihnen melden.
Das können wir für Sie tun:
Vertretung im gesamten Verfahren
schnelle und umfassende Unfallregulierung mit der Versicherung
Sie müssen keine Formulare ausfüllen
Abwicklung des gesamten Fahrzeugschadens
Realisierung eines angemessenen Schmerzensgeldes
Auswahl des Sachverständigen
Korrespondenz mit allen Beteiligten z.B. der Werkstatt, Versicherung, Autovermieter etc.
Hilfe bei Zeugenfragebogen