Punkte in Flensburg
Das neue Punktesystem
Seit dem 01.05.2014 gilt das neue Punktesystem. Insbesondere werden seitdem die einzelnen Punktverstöße anders und mit weniger Punkten bewertet. Allerdings treten auch schon bei deutlich geringeren Punkten Sanktionen ein. Zudem wird die Grenze, ab wann Punkte bei Bußgeldern eingetragen werden, auf 60 € erhöht.
Folgende Punkte gibt es:
- 3 Punkte für Straftaten, wenn in der Entscheidung der Führerschein entzogen oder eine isolierte Sperre verhängt wurde
- 2 Punkte für Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit, wenn keine Entziehung des Führerscheins oder eine isolierte Sperre verhängt wurde. Ebenso gibt es 2 Punkte für besonders grobe Verstöße
- 1 Punkte für normale verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten ab 60 € Bußgeld
Ab diesen Punktegrenzen gibt es folgende Maßnahmen:
- Bei Erreichen von 4 oder 5 Punkten erhält der Verkehrsteilnehmer eine schriftliche Ermahnung und wird auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar hingewiesen. Durch diese Teilnahme kann der Verkehrsteilnehmer bei 1 bis 5 Punkten einen Punkt tilgen.
- Bei 6 oder 7 Punkten wird er schriftlich verwarnt und darauf hingewiesen, dass ab 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
- Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen und frühestens nach sechs Monaten neu erteilt. Dabei muss der Antragsteller damit rechnen, dass von ihm eine MPU verlangt wird.
Die neuen Punkte werden unabhängig von anderen Eintragungen wie folgt getilgt:
1) Eintragungen mit 1 Punkt in 2 Jahren und sechs Monaten
2) Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die mit 2 Punkten bewertet wurden in 5 Jahren
3) Straftaten, die mit 3 Punkten eingetragen werden in 10 Jahren
In jedem Fall sollte daher, bevor ein Bußgeld akzeptiert wird, ein aktueller Verkehrszentralregisterauszug eingeholt und durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüft werden, da auch Überliegefristen zu berücksichtigen sind.
Zudem werden die Bewertungen der Punkte ab dem 01.05.2014 nach dem sog. Tattagprinzip vorgenommen. Auch hierdurch ergeben sich für den Betroffenen Weiterungen, die schlimmstenfalls zu einem Führerscheinentzug führen können, obwohl zum Zeitpunkt der Rechtskraft 8 Punkte gar nicht (mehr) vorliegen. Zumindest dann wenn bereits ein oder mehrere Eintragungen im VZR vorliegen, sollte zwingend die Rechtslage durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüft werden.