Führerschein mit 17
Begleitetes Fahren
Nur noch 1 Punkt für Begleiter beim Führerschein mit 17 zulässig
Seit dem 01.05.2014 gilt das neue Punktesystem. Begleiter dürfen nur noch maximal einen Punkt haben, um sich als Begleiter beim Führerschein mit 17 eintragen zu lassen.
Sobald demnach durch ein neues drohendes Bußgeldverfahren eine Überschreitung der 1-Punkte-Marke droht, sollten sich Eltern, Angehörige und sonstige Personen, die sich als Begleiter eintragen lassen wollen, bei uns beraten lassen. Durch eine rechtlich günstige Regelung kann trotz drohender Überschreitung der 1-Punkte-Marke ein begleitetes Fahren für den Begleiter ermöglicht werden.
Sprechen Sie uns an. Wir erörtern dann gerne mit Ihnen das weitere Vorgehen.