Fahrerlaubnisrecht
Fahrerlaubnisrecht
Der Führerschein ist für die weit überwiegende Zahl der Autofahrer unverzichtbar. Wer womöglich schon seit mehreren Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt, merkt häufig erst wie wichtig die Fahrerlaubnis ist, wenn die Fahrerlaubnis durch eine Entzug des Führerscheins bedroht ist.
Was viele nicht wissen: Die Überprüfung der Fahreignung beziehungsweise der Entzug der Fahrerlaubnis wird schneller angeordnet, als die Meisten denken. Die Fahrerlaubnisbehörde wird in einer Vielzahl von Fällen den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen beziehungsweise die Fahreignung überprüfen.
So droht der Entzug der Fahrerlaubnis bereits ab 8 Punkten. Die Fahrerlaubnis ist auch nach einer Trunkenheits- und Drogenfahrt in Gefahr. Hier droht der Entzug der Fahrerlaubnis beziehungsweise die Anordnung einer MPU.
Wer mit Cannabis im Straßenverkehr auffällt, muss selbst bei der ersten Fahrt damit rechnen, dass die Führerscheinbehörde die Fahreignung überprüft beziehungsweise den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis anordnet. Hinzu kommt häufig ein Fahrverbot und eine hohe Geldbuße.
Sehr gefährdet ist zudem die Fahrerlaubnis von Konsumenten von Drogen. Selbst wenn zwischen Konsum sogenannter harter Drogen und der Teilnahme am Straßenverkehr konsequent getrennt wird, ist der Entzug der Fahrerlaubnis die Regel. Werden der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, dass der Führerscheininhaber Drogen wie Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine, Extasy etc. konsumiert, wird die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein in der Regel entziehen.
Auch Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis regelmäßig nur zur Probe haben, laufen Gefahr, mit der Fahrerlaubnisbehörde Schwierigkeiten zu bekommen. Hier reichen selbst einfachste Verstöße aus, damit die Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Anordnungen gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe trifft.
Wer folglich auf seine Fahrerlaubnis dringend angewiesen ist, sollte sich in jedem Fall frühzeitig mit uns in Verbindung setzen. Wir besprechen mit Ihnen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis möglichst vermieden werden kann und welche Möglichkeiten es gibt, um im Fall des Entzugs der Fahrerlaubnis, den Führerschein schnellstmöglich wieder zu erhalten.
Droht Ihnen der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis oder wurde sie Ihnen schon entzogen, dann sprechen Sie uns gerne an.
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Dr. Pott betreute zudem das Verkehrsrechtforum.de. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht, und auf die Verkehrsunfallregulierung spezialisiert. Bundesweit vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott Mandanten bei Fragen des Führerscheinentzuges z.B. wegen Alkohol oder Drogen im Verkehr, Fahrverboten bei Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstößen, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und Unfallregulierung. Neben seiner Tätigkeit in Detmold, Bielefeld, Paderborn, Lage, Lemgo, Herford, Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Blomberg, Steinheim, wird Dr. Pott bundesweit beauftragt.
Aktuelle Rechtsprechung zum Entzug des Führerscheins:
Auswahl aktueller Rechtsprechung
Verwaltungsgericht Koblenz, Pressemitteilung Nr. 20/2023 – Entziehung wegen Erreichens von acht Punkten
Das Gericht entschied: „Die Fahrerlaubnis ist auch dann wegen des Erreichens von acht oder mehr Punkten zu entziehen, wenn die zu diesem Punktestand führenden Verkehrsverstöße bereits vor Ermahnung und Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers begangen wurden.“ vgko.justiz.rlp.de
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 19.12.2024 – 11 CS 24.1933
Der Fall: Ein beruflich stark auf das Autofahren angewiesener Fahrzeugführer wandte sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem. Das Gericht stellte fest: „Die Entziehung der Fahrerlaubnis … kann auch dann verhältnismäßig sein, wenn sie mit den beruflichen, finanziellen und familiären Interessen des Fahrerlaubnisinhabers kollidiert.“
Berufliche Härten reichen nicht zwingend zur Abwehr eines Führerscheinentzugs, wenn Verkehrsgefährdung im Raum steht.
Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 20.01.2025 – AN 10 S 24.2731
Kurzfassung: Auch wenn ein früherer Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig war, kann er wegen des Prinzips von Treu & Glauben unzulässig erscheinen, wenn sich zwischenzeitlich die Rechtslage geändert hat (z. B. durch neue FeV-Regelung ab 1. April 2024). Ferner: Beim Cannabiskonsum ist ein mittelbarer Zusammenhang mit Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich; allein täglicher Konsum ohne Fahrzeugführung reicht nicht automatisch zur Ungeeignetheit.
Stärkung des Schutzes vor Entzug, wenn normative Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind; Verschärfung der Anforderungen bei Drogenkonsum.
Verwaltungsgerichtshof Bayern (BayVGH), Urteil vom 24.04.2024 – 11 BV 23.1631
Inhalt: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad (BAK 2,35 ‰). Leitsatz: Auch wenn eine Frage (z. B. Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge) unzulässig gestellt wurde, bleibt die zulässige Frage (Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) wirksam.
Zulässigkeit der Anordnung eines Gutachtens und Entziehungsmaßnahme trotz Verfahrensmängeln bei Teilfragen.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein‑Westfalen (OVG NRW), Beschluss 16 B 668/24 vom 18.02.2025
Leitsatz: Wird eine Fahrerlaubnis durch Verfügung auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 StVG i. V. m. §§ 46, 11 Abs. 8 FeV entzogen und zugleich die Voraussetzungen des § 2a Abs. 3 StVG vorliegen, darf das Gericht die Verfügung mit § 2a Abs. 3 StVG begründen.
Relevanz: Rechtliche Klarstellung der Zulässigkeit einer bestimmten Rechtsgrundlage bei Entziehung.
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.07.2023 Nr. 32/2023 – Führerscheinverlust wegen E-Scooter-Fahrt nach Cannabiskonsum
Ein Antragsteller fuhr mit einem E-Scooter unter THC-Wert 4,4 ng/ml, fuhr Schlangenlinien, reagierte nicht auf Anforderung eines MPU-Gutachtens. Das Gericht lehnte seinen Eilantrag ab. Es stellte klar: Auch beim Führen eines E-Scooters gilt das Trennungsgebot; bei THC-Wert ab etwa 1 ng/ml kann cannabisbedingte Fahruntüchtigkeit angenommen werden.
Erweiterung der Entzugs-Rechtsprechung auf Elektrokleinstfahrzeuge und Drogen-Einfluss.
Landgericht Münster, Urteil vom 31.07.2024 – 23 NBs-82 Js 7152/23-35/24
Sachverhalt: Trunkenheitsfahrt (1,92 ‰ BAK) mit anschließender Unfallflucht und Sachschaden > 6.000 €, aber die Entziehung der Fahrerlaubnis wurde nicht angeordnet, da die Fahrerin eine Therapie gemacht und Abstinenz belegt hatte.