Senioren im Straßenverkehr
Fahrerflucht durch Senioren
In der anwaltlichen Praxis ist feststellbar, dass gegen immer mehr Senioren wegen einer angeblichen Straftat im Straßenverkehr ermittelt wird. Die Vorwürfe sind häufig Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung oder ein Unfall aufgrund eines Fahrfehlers. In der Regel wird den beschuldigten Senioren dann vorgeworfen, sie hätten aufgrund ihres hohen Alters falsch reagiert. Dann droht eine Überprüfung der Fahreignung und der Entzug der Fahrerlaubnis. Hiergegen sollten sich Senioren wehren. Zum einen sind die Vorwürfe, die Straftat habe etwas mit dem Alter zu tun, oft nicht zutreffend. Zum anderen sind Senioren häufig besonders auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen.
Anlass für ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß 142 StGB ist häufig ein Unfall auf einem Parkplatz. Beim Ein- oder Ausparken kommt es zu einem Schaden an einem anderen Fahrzeug. Dieser Schaden wird häufig von älteren Autofahrern nicht bemerkt. Daher fahren sie einfach weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Dies macht auf Zeugen häufig den Eindruck, als würden sich die Senioren ganz bewusst vom Unfallort entfernen, um sich einer Strafverfolgung zu entziehen.
Häufig merkt sich ein Zeuge dann das Kennzeichen und erstattet Strafanzeige bei der Polizei. Die Polizei fährt dann unverzüglich zum Wohnort des Halters des Fahrzeugs und trifft dort nicht selten auch den Fahrer an. Trotz einer vorgeschriebenen Belehrung, dass der Fahrer nichts sagen muss, womit er sich selbst belasten würde, räumen die verunsicherten und überraschten Beschuldigten häufig ein, der Fahrer gewesen zu sein. Selbst die Beteuerung gegenüber dem Polizeibeamten, den Unfall nicht bemerkt zu haben, verhindert nicht, dass gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet wird. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollten sich gerade ältere Autofahrer anwaltlich vertreten lassen.
Grundsätzlich droht bei einer Fahrerflucht ab einem gewissen Schaden der Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Monate. Zudem ist gerade bei älteren Führerscheininhabern zu befürchten, dass auch die Fahrerlaubnisbehörde von diesem Vorfall Kenntnis erlangt und die Fahreignung überprüft. Zudem droht die Verhängung einer empfindlichen Geldstrafe, falls es zu einer Verurteilung wegen Fahrerflucht kommen sollte. Da gerade für ältere Menschen somit der Entzug der Fahrerlaubnis droht und diese aber in besonderem Maß gerade im ländlichen Bereich auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, sollten sich die Beschuldigten zeitnah an einen uns wenden.
Wieso kommt es gerade bei älteren Fahrzeugführern vermehrt zu Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht?
Aufgrund des demographischen Wandels erhöht sich die Anzahl der älteren Verkehrsteilnehmer. Immer mehr immer ältere Menschen fahren noch mit ihrem eigenen Pkw. Insofern besteht schon eine statistisch höhere Wahrscheinlichkeit, dass gegen ältere Fahrzeugführer ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet wird.
Bei vielen älteren Verkehrsteilnehmern lässt zudem die Wahrnehmungsfähigkeit deutlich nach. Dies führt dazu, dass ältere Menschen bei leichten Verkehrsunfällen mit geringem Sachschaden, zum Beispiel durch einen Parkrempler auf einem Parkplatz, den Schaden nicht mehr wahrnehmen. Ein jüngerer Mensch hätte diesen Anstoß gegebenenfalls gefühlt oder gehört. Ältere Verkehrsteilnehmer sind häufig weniger beweglich. Insofern fehlt auch die Übersicht zum Beispiel beim Ein- und Ausparken. Ein Großteil der Ermittlungsverfahren gegen ältere Verkehrsteilnehmer wird deshalb eingeleitet, weil ältere Menschen beim eine Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt haben.
Falls gegen Senioren ein Verfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet wird, sollten sich die Beschuldigten unverzüglich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser wird zunächst Akteneinsicht nehmen und gegebenenfalls, wenn der Führerschein sichergestellt worden ist, gegen die Sicherstellung des Führerscheins unverzüglich Beschwerde einlegen.
Bei der Stellungnahme zu Gunsten des Beschuldigten ist dann die besondere Situation von Senioren im Straßenverkehr zu berücksichtigen. Hierdurch können bereits viele Strafverfahren frühzeitig eingestellt werden. Hintergrund ist, dass der Beschuldigte einer Fahrerflucht bemerkt haben muss, dass er einen Schaden verursacht hat. Wenn dies nicht gesichert feststellbar ist, was auch an der geringeren Wahrnehmungsfähigkeit des Autofahrers liegen kann, so kann der strafrechtliche Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß 142 StGB gerade nicht erhoben werden. Das Verfahren ist dann einzustellen bzw. der Beschuldigte freizusprechen.
In der Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft ist allerdings zwingend zu berücksichtigen, dass die Fahrerlaubnisbehörde von dem Strafverfahren nach dessen Abschluss Kenntnis erlangen wird. Wer zum Beispiel übertrieben dargestellt- vorträgt, der Beschuldigte habe den Unfall deshalb nicht bemerken können, da er taub ist, muss damit rechnen, dass in einem Verfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde geprüft wird, ob der Verkehrsteilnehmer noch fahrtüchtig ist. Schlimmstenfalls droht dann der Entzug der Fahrerlaubnis nach Abschluss des Strafverfahrens durch die Fahrerlaubnisbehörde. Dieser Aspekt ist zwingend bei der Einlassung zu berücksichtigen.
Falls gegen Sie ein Strafverfahren und eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht oder schon eingeleitet worden ist, sollten Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne!
Kontakt
Dr. jur. André Pott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kanzlei:
RPP Rechtsanwälte Paust, Dr. Platena & Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold
Email-Adresse: pott@rpp.de
Tel: 05231/308140
Fax: 05231/3081414
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