Ermittlungsverfahren
Strafverteidigung heißt: Kampf für Ihre Rechte!
Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt oder einer fahrlässigen Körperverletzung stellt für den Betroffenen und häufig auch für sein Umfeld eine belastende Ausnahmesituation dar. Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person eröffnet, liegen aus Sicht der Ermittlungsbehörden konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass vom Beschuldigten eine Straftat begangen wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist jedem Beschuldigten zu raten, sich nicht zur Sache einzulassen und sich unverzüglich durch uns beraten zu lassen. Jeder Beschuldigte hat das gesetzlich verbriefte Recht, zu schweigen und sich anwaltlich vertreten zu lassen. Nutzen Sie beide Rechte!
Eine Stellungnahme zum Tatvorwurf kann Sinn machen. Ob eine Einlassung zur Sache erfolgen sollte, kann aber immer erst nach Akteneinsicht und nach Überprüfung des Ermittlungsstandes durch einen Fachanwalt entschieden werden. Eine Erstberatung führen wir für unsere Mandanten kostengünstig durch. Eine Erstberatung ist in jedem Fall ratsam. Der Betroffene sollte nicht die Hoffnung haben, das Verfahren werde sich schon durch Zeitablauf erledigen oder mit einer geschickten Einlassung könnte er den Tatverdacht ausräumen. Nicht selten führen erst derart "geschickte Einlassungen" dazu, dass der Betroffene wegen einer Straftat verurteilt werden kann.
Bitte beachten Sie deshalb: Nehmen Sie polizeiliche Ermittlungen stets ernst. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie sich durch uns vertreten. Melden Sie sich möglichst zeitnah ab Kenntnis, dass gegen Sie ein Strafverfahren zu erwarten ist, bei uns. Je schneller Sie sich mit uns in Verbindung setzen, desto umfassender können wir Ihnen helfen.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz!
Im Strafrecht gibt es ein breites Spektrum an Verteidigungsmöglichkeiten, dass wir zu Ihren Gunsten nutzen möchten. Insbesondere im Bereich des Strafrechts muss ein Rechtsanwalt schnell und konsequent für die Rechte des Mandanten eintreten. In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist für den Mandanten eine zuverlässige und kompetente Vertretung durch einen Fachanwalt so wichtig wie im Strafrecht.
Gerade im Strafrecht gilt die Devise, die Rechte des Mandanten schnell, umsichtig und konsequent gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten zu verteidigen und durchzusetzen. In jedem Fall sollten sich Beschuldigte in einem Strafverfahren der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen eines Fachanwaltes für Strafrecht bedienen, da diese über besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich des Strafrechts verfügen. Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht, und auf die Verkehrsunfallregulierung spezialisiert. Neben seiner Tätigkeit in Detmold, Bielefeld, Paderborn, Lage, Lemgo, Herford, Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Blomberg, Steinheim, wird Dr. Pott bundesweit beauftragt.
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Dr. Pott betreute zudem das Verkehrsrechtforum.de. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht, und auf die Verkehrsunfallregulierung spezialisiert. Bundesweit vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott Mandanten bei Fragen des Führerscheinentzuges z.B. wegen Alkohol oder Drogen im Verkehr, Fahrverboten bei Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstößen, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und Unfallregulierung. Neben seiner Tätigkeit in Detmold, Bielefeld, Paderborn, Lage, Lemgo, Herford, Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Blomberg, Steinheim, wird Dr. Pott bundesweit beauftragt.