Bußgeldverfahren/ Ordnungswidrigkeiten
Online-Bußgeldcheck!
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?! Wehren Sie sich jetzt effektiv und nutzen Sie die Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht. Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid jetzt effektiv und bequem von zu Hause überprüfen. Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt seit Jahren Betroffene in Bußgeldverfahren bundesweit. Die Überprüfung des Bußgeldbescheides kann dank Telefon und Email oft auch ohne einen separaten Besprechungstermin in der Kanzlei erfolgen. Daher ist eine bundesweite Vertretung ohne jede Einschränkung möglich.
NEU! Online-Bußgeldcheck. Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid jetzt überprüfen!
Das können wir für Sie tun:
Vertretung im gesamten Bußgeldverfahren einschließlich eines etwaigen Gerichtstermins
schnelle Reaktion bei Führerscheinentzug
Verhinderung eines Führerscheinentzuges
Verhinderung eines Fahrverbotes
Verhinderung einer Verurteilung
Einstellung des Verfahrens oder Freispruch in Prozess
möglichst geringe Dauer des Führerscheinentzuges
Hilfe bei Wiedererteilung
Schadensbegrenzung
Kostenlose Erstberatung bei Bußgeld
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Rufen Sie uns gerne an. Wir besprechen mit Ihnen, welche Erfolgsaussichten bestehen, wie Sie sich effektiv gegen das Bußgeld wehren können und wie wir Ihnen dabei helfen können.
Wir möchten, dass Sie wissen, was Sie gegen den Bußgeldbescheid, gegen das Fahrverbot, gegen den Vorwurf etc. unternehmen können. Daher bieten wir Ihnen das erste Beratungsgespräch kostenlos an. In diesem Gespräch können wir klären, wie Sie sich jetzt verhalten sollten und wie wir Ihnen helfen können.
Wehren Sie sich jetzt effektiv und nutzen Sie die Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht. Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid jetzt effektiv und bequem von zu Hause überprüfen. Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt seit über 10 Jahren Betroffene in Bußgeldverfahren bundesweit. Die Überprüfung des Bußgeldbescheides kann dank Telefon und E-Mail auch ohne einen separaten Besprechungstermin in der Kanzlei erfolgen. Daher ist eine bundesweite Vertretung ohne jede Einschränkung möglich.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an pott@rpp.de oder nutzen Sie das untenstehende Formular.
Wie gehts dann weiter?
Falls Sie Rechtsanwalt Dr. Pott mit der Vertretung in der Bußgeldsache beauftragen, brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. Im weiteren wird:
fristwahrend Einspruch eingelegt
Akteneinsicht beantragt
ein Verkehrszentralregisterauszug eingeholt
die Bußgeldsache auf Herz und Nieren geprüft
ggf. ein Sachverständigenexperte mit der Überprüfung der Geschwindigkeits- oder Abstandmessung beauftragt
kann die Angelegenheit ausnahmsweise nicht ohne eine Gerichtsverhandlung erledigt werden, werden Sie in der Hauptverhandlungstermin von Dr. Pott oder einem fachkundigen Kollegen vor Ort vertreten.
Bußgeld
Bußgeld
Der Gesetzgeber hat die Bußgelder empfindlich erhöht. Selbst bei alltäglichen Verstößen drohen Bußgelder von mehreren 100 €.
Zudem drohen im Bußgeldverfahren die Verhängung eines mehrmonatigen Fahrverbotes und die Ahndung mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.
Schon mit Erhalt eines Anhörungsbogens sollten sich Betroffene unverzüglich an uns wenden und den Fragebogen bitte zunächst nicht ausfüllen! Schon in diesem Stadium kann sich entscheiden, ob ein Bußgeld und/oder eine Fahrverbot verhängt wird oder nicht.
In erster Linie ist im Bußgeldverfahren zu überprüfen, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ergangen ist. Der Bußgeldbescheid ist in formeller und materieller Hinsicht eingehend nach Akteneinsicht zu überprüfen. In einer Vielzahl von Fällen liegen formelle und materielle Fehler vor, die die Verwaltungsbehörde beziehungsweise das Gericht zu einer Aufhebung des Bußgeldbescheides zwingen.
Selbst wenn der Bußgeldbescheid nicht angreifbar sein sollte, kann für den Mandanten eine Menge getan werden. Ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann auch bei einem ansonsten rechtmäßigen Bußgeldbescheid viel für den Mandanten erreichen.
Insbesondere ist zu prüfen, ob ein etwaiges Fahrverbot abgewehrt oder umgewandelt werden kann. Teilweise kann die Bußgeldbehörde das Fahrverbot nicht verhängen, da kein Regelfahrverbot begründet werden kann. Ein Regelfahrverbot kann z.B. entfallen, wenn ein Augenblicksversagen dargelegt werden kann.
Darüber hinaus muss der Fachanwalt für Verkehrsrecht stets auch die Auswirkungen des Bußgeldbescheides für das Punktekonto des Mandanten berücksichtigen. Nach Einholung eines aktuellen Registerauszuges ist zu überprüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Punktekonto geringstmöglich zu belasten.
Derjenige, der gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchte beziehungsweise die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides überprüfen lassen möchte, sollte sich zeitnah mit uns in Verbindung setzen. Rechtsanwalt Dr. Pott überprüft als Fachanwalt für Verkehrsrecht den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten.
Wichtig: Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf. Insbesondere gilt nach Zustellung des Bußgeldbescheides für die Einlegung des Einspruchs eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. In Ausnahmefällen kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Dr. Pott betreute zudem das Verkehrsrechtforum.de. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht, und auf die Verkehrsunfallregulierung spezialisiert. Neben seiner Tätigkeit in Detmold, Bielefeld, Paderborn, Lage, Lemgo, Herford, Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Blomberg, Steinheim, wird Dr. Pott bundesweit beauftragt.
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Dr. Pott betreute zudem das Verkehrsrechtforum.de. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht, und auf die Verkehrsunfallregulierung spezialisiert. Bundesweit vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott Mandanten bei Fragen des Führerscheinentzuges z.B. wegen Alkohol oder Drogen im Verkehr, Fahrverboten bei Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstößen, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und Unfallregulierung. Neben seiner Tätigkeit in Detmold, Bielefeld, Paderborn, Lage, Lemgo, Herford, Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Blomberg, Steinheim, wird Dr. Pott bundesweit beauftragt.